Skip to content
Pflegegrade einfach erklärt: Ihr Weg zur Unterstützung
Ob Pflegegrad 1 oder 5 – wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Ihre kostenlose Carelion-Pflegebox erhalten.
Die Basis für Ihre Leistungen
Der Pflegegrad bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Je höher der Pflegegrad 1 bis 5, desto mehr Unterstützung erhalten sie durch die Pflegekasse.
01
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
(12,5 - 27 Punkte)
02
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen
(27 bis unter 47,5 Punkte)
03
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen
(47,5 bis unter 70 Punkte)
04
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen
(70 bis unter 90 Punkte)
05
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
(90 bis 100 Punkte)
Übersicht der Pflegeleistungen in Deutschland
Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Pflegegrad 1
Vorraussetzungen:
  • Alltagsaktivitäten sind nur geringfügig eingeschränkt.
  • Ein Gutachten, z. B. durch den Medizinischen Dienst, bewertet Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, u. a. Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
  • Pflegegrad 1 wird bei einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27 im Begutachtungsverfahren vergeben.
  • Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
(Geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2
Vorraussetzungen:
  • Deutliche Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
  • Bewertung der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Gutachten: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Antrag formlos bei der Pflegekasse möglich
(Erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3
Vorraussetzungen:
  • Deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag
  • Begutachtung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Gutachten: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse
(Schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4
Vorraussetzungen:
  • Schwerste Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
  • Bewertung durch ein Gutachten in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl: 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren
  • Antrag: formlos bei der Pflegekasse möglich
(Schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5
Vorraussetzungen:
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit zusätzlichen Anforderungen an die Pflege
  • Bewertung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Begutachtungsverfahren: ab 90 Punkten (max. 100)
  • Ausnahmen sind bei besonderen Bedarfslagen möglich
  • Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse
(Härtefall)