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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) Geltungsbereich, Anbieter und Vertragsgegenstand § 1 Anbieter Anbieter der nachfolgenden Leistungen ist: Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsanschrift: Vilbeler Landstraße 203 60388 Frankfurt am Main Deutschland Geschäftsführerin: Kamnas Jamshidi Fard Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 142104 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE461215258 Telefon: +49 (0) 69 2008 5339 E-Mail: info@carelion-pflegebox.de Internet: https://carelion-pflegebox.de https://antrag.carelion-pflegebox.de § 2 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Carelion") und ihren Kunden über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI sowie für sämtliche hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen. (2) Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag • online, • telefonisch, • schriftlich, • per Außendienst, • über Kooperationspartner, • über Beratungsstellen, • über Pflegeeinrichtungen, • oder auf sonstigem Wege zustande kommt. (3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (4) Soweit einzelne Leistungen gegenüber Unternehmern oder Einrichtungen erbracht werden, gelten diese AGB entsprechend, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. § 3 Vertragsgegenstand (1) Carelion vermittelt, organisiert und übernimmt die Versorgung pflegebedürftiger Personen mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. (2) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: • Beratung über Pflegehilfsmittel, • Unterstützung bei der Antragstellung, • Einholung erforderlicher Genehmigungen, • Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen, • monatliche Zusammenstellung der Pflegebox, • Organisation des Versands, • Kundenservice, • Bearbeitung von Änderungswünschen, • Reklamationsmanagement, • Dokumentation gesetzlich erforderlicher Vorgänge. (3) Die tatsächliche Zusammenstellung der Pflegebox richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Genehmigung der jeweiligen Pflegekasse sowie den vom Kunden gewählten Produkten. Ein Anspruch auf bestimmte Marken oder Hersteller besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. (4) Die logistische Abwicklung einschließlich Lagerung, Kommissionierung, Qualitätskontrolle und Versand kann durch sorgfältig ausgewählte, vertraglich gebundene Dienstleister erfolgen. Carelion bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. (5) Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Versorgung ausschließlich nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen der zuständigen Kostenträger. § 4 Leistungsumfang (1) Carelion schuldet eine ordnungsgemäße Organisation der Versorgung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder medizinischen Erfolges. (2) Die Versorgung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger. (3) Änderungen gesetzlicher Vorgaben, Verträge mit Pflegekassen oder behördlicher Anforderungen berechtigen Carelion, den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. (4) Sollte eine Versorgung aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen vorübergehend nicht möglich sein, informiert Carelion den Kunden unverzüglich. § 5 Vertragssprache und Vertragsunterlagen (1) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. (2) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vertragsunterlagen. Diese bestehen insbesondere aus: • Antrag auf Versorgung, • Einwilligungserklärungen, • Datenschutzhinweisen, • Schweigepflichtentbindungen (soweit erforderlich), • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, • gegebenenfalls besonderen Vertragsbedingungen. § 6 Geltung ergänzender Vertragsbedingungen Soweit für einzelne Leistungen besondere Vertragsbedingungen bestehen (z. B. Sonderaktionen, Kooperationen, freiwillige Zusatzleistungen oder digitale Dienste), gehen diese den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Bestimmungen enthalten. Vertragsschluss, Voraussetzungen der Versorgung und Mitwirkungspflichten § 7 Voraussetzungen der Versorgung (1) Voraussetzung für eine Versorgung durch Carelion ist, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere: • das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades, • häusliche, ambulant betreute oder vergleichbare Pflege im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, • ein bestehender Anspruch gegenüber der zuständigen Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger, • die vollständige Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen. (2) Bei privat kranken- oder pflegeversicherten Personen richtet sich die Erstattungsfähigkeit ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Carelion übernimmt keine Gewähr dafür, dass private Versicherungsunternehmen oder Beihilfestellen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. (3) Die Versorgung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Genehmigung des zuständigen Kostenträgers. § 8 Antragstellung (1) Der Antrag kann insbesondere erfolgen: • über die Internetseite von Carelion, • telefonisch, • schriftlich, • per E-Mail, • über digitale Formulare, • über Außendienstmitarbeiter, • über Kooperationspartner, • über Pflegeeinrichtungen, • über Beratungsstellen, • über bevollmächtigte Angehörige oder gesetzliche Vertreter. (2) Mit Absenden bzw. Unterzeichnung des Antrags bestätigt der Kunde, dass sämtliche gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. (3) Sofern der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wird, versichert dieser, hierzu wirksam berechtigt zu sein. Carelion ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern. (4) Carelion ist berechtigt, fehlende Unterlagen nachzufordern. Bis zur vollständigen Vorlage aller erforderlichen Nachweise ruht die Bearbeitung des Antrags. § 9 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Übersendung eines Antrags stellt zunächst lediglich das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Versorgungsvertrages dar. (2) Der Vertrag kommt erst zustande durch: • die ausdrückliche Annahmeerklärung von Carelion, • die schriftliche Genehmigung der Versorgung, • oder spätestens durch die erstmalige Auslieferung der Pflegehilfsmittel nach erfolgter Genehmigung. (3) Die bloße Eingangsbestätigung eines Antrags stellt noch keine Vertragsannahme dar. (4) Carelion ist berechtigt, einen Antrag insbesondere abzulehnen, wenn • die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, • erforderliche Unterlagen fehlen, • die Kostenübernahme nicht erfolgt, • falsche Angaben gemacht wurden, • Missbrauchsverdacht besteht, • gesetzliche oder vertragliche Versorgungshindernisse bestehen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. § 10 Kostenübernahme (1) Bei gesetzlich versicherten Kunden erfolgt die Versorgung grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Erstattungsregelungen. (2) Carelion übernimmt die Beantragung der Kostenübernahme, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. (3) Die Versorgung kann von einer vorherigen Genehmigung des Kostenträgers abhängig gemacht werden. (4) Wird die Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt, informiert Carelion den Kunden hierüber unverzüglich. (5) Erfolgt trotz fehlender Kostenübernahme auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Belieferung gegen Selbstzahlung, gelten die jeweils vereinbarten Preise. § 11 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, • sämtliche Angaben vollständig und richtig zu machen, • Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen, • Änderungen des Pflegegrades unverzüglich mitzuteilen, • Änderungen der Pflegekasse mitzuteilen, • Änderungen der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe mitzuteilen, • Änderungen der Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen, • Krankenhausaufenthalte oder stationäre Pflege mitzuteilen, soweit diese den Leistungsanspruch beeinflussen, • den Wegfall der häuslichen Pflege unverzüglich mitzuteilen, • den Tod des Leistungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen, • keine unberechtigten Doppelversorgungen bei anderen Leistungserbringern zu veranlassen, • nur berechtigte Personen Bestellungen durchführen zu lassen. § 12 Folgen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten (1) Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist Carelion berechtigt, • die Bearbeitung auszusetzen, • Lieferungen vorübergehend einzustellen, • Rückfragen bei dem zuständigen Kostenträger vorzunehmen, • bereits bewilligte Leistungen erneut überprüfen zu lassen. (2) Entstehen Carelion durch unrichtige oder unvollständige Angaben Schäden, Rückforderungen oder sonstige Nachteile, bleibt die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche ausdrücklich vorbehalten. (3) Der Kunde haftet nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat. § 13 Vertretung durch Angehörige oder Dritte (1) Verträge können durch gesetzliche Betreuer, Bevollmächtigte oder sonstige vertretungsberechtigte Personen abgeschlossen werden. (2) Die vertretende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift oder elektronischen Erklärung, dass sie zur Vertretung berechtigt ist. (3) Carelion ist berechtigt, einen entsprechenden Vertretungsnachweis anzufordern und die Versorgung bis zur Vorlage auszusetzen. § 14 Elektronische Kommunikation (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Informationen auch elektronisch übermittelt werden können, soweit keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. (2) Dies umfasst insbesondere: • Eingangsbestätigungen, • Terminabstimmungen, • Versandinformationen, • Rückfragen, • Änderungsbestätigungen, • Hinweise zur Versorgung. (3) Gesetzlich vorgeschriebene Einwilligungen sowie datenschutzrechtliche Erklärungen bleiben hiervon unberührt. Versorgung, Lieferung, Produktauswahl und Leistungsdurchführung § 15 Art der Versorgung (1) Carelion organisiert die Versorgung des Kunden mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglichen Vereinbarungen mit den zuständigen Kostenträgern. (2) Die Versorgung erfolgt grundsätzlich monatlich entsprechend der bewilligten Leistungsansprüche und der vom Kunden gewählten Produktauswahl. (3) Ein Anspruch auf Lieferung über den gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Versorgungsumfang hinaus besteht nicht. § 16 Produktauswahl (1) Der Kunde kann innerhalb des jeweils genehmigten Leistungsumfangs aus den von Carelion angebotenen Pflegehilfsmitteln wählen. (2) Die Produktauswahl richtet sich nach: • den gesetzlichen Vorgaben, • den vertraglichen Regelungen mit den Kostenträgern, • der medizinischen Zweckbestimmung, • der jeweiligen Verfügbarkeit. (3) Soweit mehrere gleichwertige Produkte verfügbar sind, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Verpackung oder eine bestimmte Marke. (4) Abbildungen, Produktfotos sowie Darstellungen auf der Internetseite dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar. § 17 Änderungen der Produktauswahl (1) Der Kunde kann seine Produktauswahl grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für eine zukünftige Lieferung ändern. (2) Änderungen müssen Carelion rechtzeitig vor dem jeweiligen Versandtermin mitgeteilt werden. (3) Erfolgt die Änderungsmitteilung nach Beginn der Kommissionierung oder nach Übergabe an den Versanddienstleister, kann die Änderung erst bei der nächsten regulären Lieferung berücksichtigt werden. (4) Ein Anspruch auf kurzfristige Änderungen besteht nicht. § 18 Liefergebiet (1) Die Belieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. (2) Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. (3) Inselzuschläge oder besondere Versandkosten können gesondert vereinbart werden, soweit diese nicht durch den Kostenträger übernommen werden. § 19 Versand und Lieferdurchführung (1) Die Auslieferung erfolgt durch Carelion oder durch von Carelion beauftragte Logistikunternehmen. (2) Carelion ist berechtigt, für Lagerung, Qualitätskontrolle, Kommissionierung und Versand spezialisierte Erfüllungsgehilfen einzusetzen. (3) Die Beauftragung externer Dienstleister lässt die vertragliche Verantwortung von Carelion gegenüber dem Kunden unberührt. (4) Die Auswahl des Versanddienstleisters erfolgt nach billigem Ermessen. § 20 Liefertermine (1) Liefertermine stellen grundsätzlich unverbindliche Plantermine dar, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Carelion bemüht sich um eine regelmäßige und fristgerechte monatliche Versorgung. (3) Verzögerungen können insbesondere entstehen durch: • verspätete Genehmigungen der Pflegekassen, • fehlende Unterlagen, • Lieferengpässe, • höhere Gewalt, • Streiks, • Naturereignisse, • behördliche Maßnahmen, • technische Störungen, • sonstige unvorhersehbare Ereignisse. (4) In diesen Fällen verlängern sich Lieferfristen angemessen. § 21 Teillieferungen (1) Carelion ist berechtigt, zumutbare Teillieferungen vorzunehmen, soweit hierdurch keine erheblichen Nachteile für den Kunden entstehen. (2) Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. § 22 Ersatzlieferungen (1) Ist ein ausgewähltes Produkt vorübergehend nicht verfügbar, kann Carelion ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern. (2) Voraussetzung ist, dass • die Funktion gleichwertig ist, • die gesetzliche Versorgung gewährleistet bleibt, • dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. (3) Soweit möglich, informiert Carelion den Kunden vorab über den Produktaustausch. § 23 Lieferadresse (1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. (2) Änderungen der Lieferanschrift sind Carelion unverzüglich mitzuteilen. (3) Mehrkosten aufgrund verspätet mitgeteilter Adressänderungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit dieser die Verzögerung zu vertreten hat. § 24 Annahme der Lieferung (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferung an der angegebenen Anschrift entgegengenommen werden kann. (2) Kann eine Zustellung aufgrund fehlender Annahme nicht erfolgen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters. (3) Entstehen hierdurch zusätzliche Versandkosten oder Rücksendekosten, können diese dem Kunden auferlegt werden, soweit der Kunde die fehlgeschlagene Zustellung zu vertreten hat und keine Kostenübernahme durch den Kostenträger erfolgt. § 25 Gefahrübergang (1) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. (2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. § 26 Qualitätsanforderungen (1) Sämtliche gelieferten Pflegehilfsmittel entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Qualitätsstandards. (2) Carelion arbeitet ausschließlich mit qualifizierten Lieferanten und Logistikpartnern zusammen. (3) Vor dem Versand werden die Pflegehilfsmittel entsprechend den internen Qualitätsprozessen kontrolliert. § 27 Lieferunterbrechung (1) Die Versorgung kann vorübergehend ausgesetzt werden, wenn • gesetzliche Voraussetzungen entfallen, • die Kostenübernahme endet, • erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden fehlen, • begründete Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen, • behördliche oder gesetzliche Vorgaben dies erforderlich machen. (2) Carelion wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren, soweit dem keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen. § 28 Versorgung nach Tod des Leistungsberechtigten (1) Die Versorgung endet mit dem Tod des Leistungsberechtigten. (2) Angehörige oder sonstige Vertretungsberechtigte sind verpflichtet, Carelion hierüber unverzüglich zu informieren. (3) Erfolgt die Mitteilung verspätet und entstehen hierdurch vermeidbare Lieferungen oder sonstige Kosten, können gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Nachlass oder dem jeweils Verantwortlichen bestehen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. (4) Bereits ausgelieferte und geöffnete Pflegehilfsmittel sind aus hygienischen und medizinprodukterechtlichen Gründen grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Preise, Kostenübernahme, Zahlungsbedingungen und Abrechnung § 29 Grundsatz der Kostenübernahme (1) Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt grundsätzlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 40 Abs. 2 SGB XI, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Leistungen vom zuständigen Kostenträger bewilligt wurden. (2) Soweit eine vollständige Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger erfolgt, entstehen dem Kunden für die bewilligte Versorgung grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. (3) Gesetzliche Eigenanteile oder gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bleiben hiervon unberührt. § 30 Gesetzlich Versicherte Kunden (1) Bei gesetzlich versicherten Kunden rechnet Carelion – soweit vertraglich und gesetzlich zulässig – unmittelbar mit der zuständigen Pflegekasse oder deren Abrechnungsdienstleister ab. (2) Voraussetzung hierfür ist insbesondere: • eine wirksame Genehmigung, • eine bestehende Anspruchsberechtigung, • vollständige Vertragsunterlagen, • erforderliche Einwilligungen, • sowie die erfolgreiche Abrechnungsmöglichkeit gegenüber dem Kostenträger. (3) Scheitert eine Abrechnung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung, bleibt Carelion berechtigt, gesetzliche Zahlungsansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend zu machen. § 31 Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (1) Bei privat kranken- oder pflegeversicherten Kunden sowie Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich gegenüber dem Kunden, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. (2) Der Kunde erhält eine Rechnung zur Einreichung bei seiner privaten Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Beihilfestelle. (3) Die Erstattung durch private Versicherungsunternehmen oder Beihilfestellen richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungs- und Beihilfebedingungen. (4) Carelion übernimmt keine Garantie für die vollständige oder teilweise Erstattung. (5) Eine Ablehnung der Kostenerstattung durch private Kostenträger entbindet den Kunden grundsätzlich nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Carelion, soweit die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. § 32 Selbstzahler (1) Erfolgt eine Versorgung ohne Kostenübernahme durch einen Kostenträger, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise. (2) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten oder Individualvereinbarungen. § 33 Rechnungsstellung (1) Rechnungen können in Papierform oder elektronisch übermittelt werden. (2) Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu überprüfen. § 34 Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Carelion. (3) Als Zahlungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: • Überweisung, • SEPA-Lastschrift, • sowie weitere von Carelion angebotene Zahlungsarten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. § 35 Zahlungsverzug (1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Carelion ist insbesondere berechtigt, • Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, • Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen, • weitere Lieferungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, soweit gesetzlich zulässig. § 36 Rücklastschriften (1) Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift Bankgebühren, kann Carelion diese ersetzt verlangen. (2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 37 Aufrechnung (1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Carelion anerkannt wurden. § 38 Zurückbehaltungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. § 39 Rückforderungen der Kostenträger (1) Werden bereits ausgezahlte Vergütungen von Pflegekassen oder anderen Kostenträgern aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Kunden oder einer von ihm zu vertretende Pflichtverletzung zurückgefordert, kann Carelion den hierdurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen. (2) Dies gilt insbesondere bei: • vorsätzlich falschen Angaben, • verschwiegener Doppelversorgung, • unberechtigter Leistungsinanspruchnahme, • unterlassener Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, • sonstigen schuldhaften Pflichtverletzungen. § 40 Preisänderungen (1) Soweit Selbstzahlerleistungen vereinbart wurden, ist Carelion berechtigt, Preise mit Wirkung für zukünftige Lieferungen anzupassen, wenn sich insbesondere • gesetzliche Abgaben, • Steuern, • Einkaufspreise, • Versandkosten, • Logistikkosten, • oder sonstige nicht von Carelion beeinflussbare Kosten wesentlich verändern. (2) Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. (3) Betrifft die Preisänderung eine laufende Selbstzahlervereinbarung und überschreitet sie eine wesentliche wirtschaftliche Belastung, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu. § 41 Eigentumsvorbehalt (1) Soweit Pflegehilfsmittel nicht bereits kraft Gesetzes oder aufgrund der Kostenübernahme in das Eigentum des Kunden übergehen, bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Carelion. (2) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung noch nicht vollständig bezahlter Waren ist unzulässig. Widerruf, Kündigung, Vertragsbeendigung und Rückgabe von Pflegehilfsmitteln § 42 Gesetzliches Widerrufsrecht (1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlusstatbestand vorliegt. (2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Diese Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen, jedoch nicht Bestandteil dieser AGB. (3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt durch diese AGB unberührt. § 43 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (1) Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass Carelion bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bearbeitung des Antrags oder der Versorgung beginnt, kann Carelion die Leistung entsprechend aufnehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. (2) Soweit gesetzlich vorgesehen, bestätigt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung gesondert. § 44 Ordentliche Kündigung durch den Kunden (1) Der Kunde kann den Versorgungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform kündigen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen. (2) Bereits ausgelöste oder versandte Lieferungen bleiben von der Kündigung unberührt. (3) Die Kündigung wird mit Zugang bei Carelion wirksam, sofern kein späterer Beendigungszeitpunkt angegeben wird. § 45 Kündigung durch Carelion Carelion ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen, insbesondere wenn • die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen dauerhaft entfallen, • keine Kostenübernahme mehr besteht, • eine Versorgung dauerhaft unmöglich wird, • der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung erheblich verletzt, • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dauerhaft nicht mehr möglich ist, • gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortführung ausschließen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. § 46 Außerordentliche Kündigung Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn • vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, • Leistungen erschlichen werden, • eine unzulässige Doppelversorgung erfolgt, • wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird, • erhebliche Straftaten zum Nachteil von Carelion oder deren Mitarbeitern begangen werden. § 47 Beendigung bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen (1) Endet der Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, endet der Versorgungsvertrag hinsichtlich der hiervon betroffenen Leistungen automatisch mit Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums, sofern keine Anschlussbewilligung erfolgt. (2) Carelion informiert den Kunden hierüber, soweit eine Information möglich und zumutbar ist. § 48 Tod des Leistungsberechtigten (1) Der Vertrag endet mit dem Tod des Leistungsberechtigten. (2) Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigte sind verpflichtet, Carelion unverzüglich über den Todesfall zu informieren. (3) Erfolgt die Mitteilung verspätet und werden dadurch weitere Lieferungen ausgelöst, gelten die gesetzlichen Regelungen über Ersatzansprüche. § 49 Rückgabe von Pflegehilfsmitteln (1) Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Hygiene sowie des Medizinprodukterechts können bereits gelieferte Pflegehilfsmittel grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, wenn • ihre Originalverpackung geöffnet wurde, • die Produkte benutzt wurden, • eine hygienisch einwandfreie Weitergabe ausgeschlossen ist. (2) Dies gilt insbesondere für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. (3) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. § 50 Rücksendung ungeöffneter Ware (1) Ungeöffnete und originalversiegelte Pflegehilfsmittel können nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Carelion zurückgesendet werden. (2) Ein Anspruch auf Rücknahme besteht außerhalb gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsrechte grundsätzlich nicht. (3) Erfolgt aus Kulanz eine Rücknahme, entscheidet Carelion im Einzelfall über • die Annahme, • die Erstattungsfähigkeit, • sowie die Tragung der Rücksendekosten. Eine Kulanzentscheidung begründet keinen Anspruch auf zukünftige Rücknahmen. § 51 Annahmeverweigerung (1) Verweigert der Kunde die Annahme einer vertragsgemäß versandten Lieferung ohne rechtlichen Grund, kann Carelion Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten verlangen, soweit diese vom Kunden zu vertreten sind und keine Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgt. (2) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. § 52 Wechsel des Leistungserbringers (1) Der Kunde ist berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu einem anderen Leistungserbringer zu wechseln. (2) Carelion unterstützt einen ordnungsgemäßen Wechsel im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. (3) Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie offene Forderungen bleiben von einem Wechsel unberührt. § 53 Nachwirkungen der Vertragsbeendigung Nach Beendigung des Vertrages bleiben insbesondere bestehen: • gesetzliche Aufbewahrungspflichten, • datenschutzrechtliche Verpflichtungen, • bereits entstandene Zahlungsansprüche, • Haftungsansprüche, • gesetzliche Gewährleistungsrechte, • sonstige gesetzliche Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortgelten. Gewährleistung, Reklamationen, Haftung und Schadensersatz § 54 Untersuchungs- und Mitteilungspflichten (1) Der Kunde hat gelieferte Pflegehilfsmittel nach Erhalt im Rahmen des Zumutbaren auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen. (2) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sollten Carelion möglichst zeitnah nach Erhalt mitgeteilt werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben auch bei einer späteren Mitteilung unberührt. (3) Reklamationen können insbesondere telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. § 55 Sachmängel (1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Sachmängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. (3) Handelsübliche, technisch unvermeidbare oder produktionsbedingte geringfügige Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. § 56 Nacherfüllung (1) Im Falle eines berechtigten Mangels ist Carelion berechtigt, nach eigener Wahl: • den Mangel zu beseitigen oder • eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen, soweit gesetzlich zulässig. (2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. § 57 Ausschluss der Gewährleistung Eine Gewährleistung besteht insbesondere nicht für Schäden, die verursacht wurden durch: • unsachgemäße Verwendung, • fehlerhafte Lagerung nach Übergabe, • eigenmächtige Veränderungen, • vorsätzliche Beschädigungen, • normale Abnutzung, • Nichtbeachtung von Gebrauchshinweisen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt, soweit der Ausschluss gesetzlich unzulässig wäre. § 58 Reklamationsverfahren (1) Reklamationen werden von Carelion unverzüglich geprüft. (2) Zur Bearbeitung kann Carelion insbesondere verlangen: • Fotos, • Chargennummern, • Beschreibung des Mangels, • Rücksendung der beanstandeten Ware, soweit zumutbar und hygienerechtlich zulässig. (3) Rücksendungen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit Carelion erfolgen. § 59 Beschädigungen während des Transports (1) Werden Lieferungen während des Transports beschädigt, unterstützt Carelion den Kunden bei der Abwicklung gegenüber dem Versanddienstleister. (2) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Haftung § 60 Grundsatz der Haftung (1) Carelion haftet uneingeschränkt • bei Vorsatz, • bei grober Fahrlässigkeit, • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, • des Körpers oder der Gesundheit, • nach dem Produkthaftungsgesetz, • sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Carelion nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. § 61 Haftungsbeschränkung (1) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten: • gesetzlicher Vertreter, • Geschäftsführer, • Mitarbeiter, • Erfüllungsgehilfen, • Logistikpartner, • Subunternehmer, soweit diese im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung tätig werden. § 62 Haftung für Lieferverzögerungen (1) Lieferverzögerungen begründen Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. (2) Keine Haftung besteht insbesondere für Verzögerungen aufgrund von: • höherer Gewalt, • Streiks, • behördlichen Maßnahmen, • Lieferengpässen, • Ausfällen von Transportdienstleistern, • Naturkatastrophen, • Pandemien, • Cyberangriffen, • Strom- oder Telekommunikationsausfällen, • sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Carelion. § 63 Haftung für Inhalte Dritter (1) Soweit Carelion auf Informationen, Leistungen oder Angebote Dritter verweist oder mit externen Dienstleistern zusammenarbeitet, haftet Carelion nicht für deren eigenständige Inhalte oder Leistungen, sofern Carelion hierfür gesetzlich nicht verantwortlich ist. (2) Gesetzliche Auswahl- und Überwachungspflichten bleiben hiervon unberührt. § 64 Verjährung (1) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (2) Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. § 65 Höhere Gewalt (1) Ereignisse höherer Gewalt befreien Carelion für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung. (2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: • Naturkatastrophen, • Hochwasser, • Feuer, • Krieg, • Terroranschläge, • Pandemien, • Epidemien, • Streiks, • rechtmäßige Aussperrungen, • behördliche Anordnungen, • erhebliche IT-Ausfälle, • Cyberangriffe, • Stromausfälle, • Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Carelion. (3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der hiervon betroffenen Leistungen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. § 66 Versicherungsschutz Carelion unterhält für den Geschäftsbetrieb eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Datenschutz, Schweigepflicht, Gesundheitsdaten und elektronische Kommunikation § 67 Datenschutz (1) Carelion verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. (2) Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich ergänzend aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Carelion, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, holt Carelion vor der Verarbeitung personenbezogener Daten die erforderlichen Einwilligungen ein. § 68 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (1) Zur Durchführung des Versorgungsvertrages verarbeitet Carelion – soweit erforderlich – auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten. (2) Hierzu gehören insbesondere Angaben über: • Pflegegrad, • Pflegekasse, • Versorgungsansprüche, • ärztliche oder pflegerische Informationen, soweit diese für die Versorgung erforderlich sind, • Angaben zu Bevollmächtigungen, • sowie weitere für die Durchführung der Versorgung notwendige Gesundheitsdaten. (3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit sie • gesetzlich vorgeschrieben, • zur Vertragserfüllung erforderlich, • oder auf einer wirksamen Einwilligung des Kunden beruht. § 69 Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (1) Soweit die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nicht bereits auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erteilt der Kunde Carelion eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Gesundheitsdaten. (2) Die Einwilligung umfasst insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung und Verarbeitung der erforderlichen Gesundheitsdaten zum Zweck: • der Antragstellung, • der Kommunikation mit Kostenträgern, • der Durchführung der Versorgung, • der Abrechnung, • der Bearbeitung von Rückfragen, • der Qualitätssicherung, • der gesetzlichen Dokumentationspflichten. (3) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Verarbeitungspflichten entgegenstehen. (4) Ein Widerruf kann dazu führen, dass Carelion die vertraglich geschuldete Versorgung ganz oder teilweise nicht mehr durchführen kann, sofern die Datenverarbeitung hierfür zwingend erforderlich ist. § 70 Schweigepflichtentbindung (1) Soweit für die Durchführung des Vertrags erforderlich, entbindet der Kunde Pflegekassen, Krankenkassen, Ärzte, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Beihilfestellen sowie sonstige an der Versorgung beteiligte Stellen von ihrer Schweigepflicht gegenüber Carelion, soweit dies zur Durchführung des Vertrags oder zur Klärung leistungsrelevanter Sachverhalte erforderlich ist. (2) Die Schweigepflichtentbindung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Schweigepflichtentbindung durch gesonderte Erklärung. § 71 Weitergabe personenbezogener Daten (1) Carelion ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. (2) Hierzu zählen insbesondere: • Pflegekassen, • Krankenkassen, • private Krankenversicherungen, • Beihilfestellen, • Abrechnungsdienstleister, • Logistikunternehmen, • IT-Dienstleister, • Qualitätsmanagement-Dienstleister, • Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, • Behörden, • Gerichte, • sonstige gesetzlich berechtigte Stellen. (3) Die Übermittlung erfolgt ausschließlich im jeweils erforderlichen Umfang. § 72 Auftragsverarbeitung und externe Dienstleister (1) Carelion bedient sich zur Durchführung einzelner Leistungen sorgfältig ausgewählter externer Dienstleister. (2) Diese können insbesondere tätig werden in den Bereichen: • IT-Infrastruktur, • Hosting, • Kundenverwaltung, • Versand, • Lagerung, • Qualitätskontrolle, • Dokumentenmanagement, • Abrechnung, • Kommunikation. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, werden entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. § 73 Kommunikation (1) Carelion darf den Kunden über die vom Kunden angegebenen Kommunikationswege kontaktieren. Hierzu zählen insbesondere: • Telefon, • Mobiltelefon, • SMS, • E-Mail, • Briefpost, • Kundenportal, • elektronische Benachrichtigungen. (2) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zu vertragsbezogenen Zwecken oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. § 74 Aufzeichnung von Telefongesprächen (1) Telefongespräche können ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zu Zwecken der Qualitätssicherung, Schulung, Dokumentation oder Beweissicherung aufgezeichnet werden. (2) Erfolgt keine Einwilligung, findet keine Gesprächsaufzeichnung statt. (3) Die Verweigerung der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Durchführung des Vertrages. § 75 Aufbewahrungsfristen (1) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie • dies gesetzlich vorgeschrieben ist, • zur Vertragserfüllung erforderlich ist, • berechtigte Interessen dies rechtfertigen, • oder eine wirksame Einwilligung besteht. (2) Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine weitere gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht. § 76 Betroffenenrechte Dem Kunden stehen insbesondere folgende Rechte zu: • Auskunft, • Berichtigung, • Löschung, • Einschränkung der Verarbeitung, • Datenübertragbarkeit, • Widerspruch, • Widerruf erteilter Einwilligungen, • Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Ausübung dieser Rechte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. § 77 Datensicherheit Carelion trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Manipulation, unbefugten Zugriff, Offenlegung oder sonstige unzulässige Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen werden entsprechend dem Stand der Technik fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. § 78 Elektronische Signaturen und digitale Erklärungen Soweit gesetzlich zulässig, können Anträge, Einwilligungen, Vertragsunterlagen und sonstige Erklärungen elektronisch abgegeben und mittels elektronischer Signatur, digitaler Bestätigung oder anderer geeigneter Authentifizierungsverfahren wirksam erklärt werden. § 79 Datenschutzverletzungen Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, wird Carelion die gesetzlichen Verpflichtungen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO einhalten und – soweit erforderlich – die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde sowie betroffene Personen fristgerecht informieren. Besondere Vertragsbedingungen, Compliance und Schlussregelungen zur Vertragsdurchführung § 80 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (1) Carelion erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. (2) Hierzu gehören insbesondere Vorschriften des • Sozialgesetzbuches, • Medizinprodukterechts, • Datenschutzrechts, • Verbraucherrechts, • Handelsrechts, • Steuerrechts, • Wettbewerbsrechts, • Produktsicherheitsrechts, • sowie weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen. (3) Sollten gesetzliche Änderungen eine Anpassung der Leistungserbringung erforderlich machen, ist Carelion berechtigt, die Vertragsdurchführung entsprechend anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. § 81 Qualitätsmanagement (1) Carelion unterhält ein internes Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung. (2) Dieses umfasst insbesondere: • Dokumentation, • Qualitätskontrollen, • Reklamationsmanagement, • Prozessüberwachung, • Mitarbeiterschulungen, • Lieferantenkontrollen, • interne Verbesserungsmaßnahmen. (3) Gesetzliche Dokumentationspflichten bleiben hiervon unberührt. § 82 Produktsicherheit und Rückrufaktionen (1) Sollte ein geliefertes Produkt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Maßnahmen oder Herstellerinformationen zurückgerufen werden müssen, informiert Carelion den Kunden unverzüglich, soweit dies möglich ist. (2) Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Sicherheitshinweise zu beachten. (3) Im Falle eines Produktrückrufs ist Carelion berechtigt, Ersatzprodukte bereitzustellen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen. § 83 Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen (1) Ändern sich gesetzliche Vorschriften, Verträge mit Kostenträgern oder sonstige öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen wesentlich, kann Carelion die Vertragsdurchführung entsprechend anpassen. (2) Soweit hierdurch wesentliche Vertragsbestandteile betroffen sind, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert. § 84 Kommunikation mit Kostenträgern (1) Carelion ist berechtigt, sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen, privaten Versicherungen, Beihilfestellen sowie sonstigen Kostenträgern abzugeben und entgegenzunehmen. (2) Dies umfasst insbesondere: • Genehmigungsanträge, • Rückfragen, • Abrechnungen, • Leistungsnachweise, • Korrekturen, • Änderungsmitteilungen. § 85 Änderungen der Kontaktdaten Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen insbesondere folgender Daten unverzüglich mitzuteilen: • Name, • Anschrift, • Telefonnummer, • E-Mail-Adresse, • Pflegekasse, • Krankenversicherung, • Bevollmächtigte, • gesetzliche Betreuung, • Bankverbindung (soweit erforderlich). Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Anschrift oder Kontaktadresse als wirksam zugegangen, soweit gesetzlich zulässig. § 86 Vertragsübernahme Carelion ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. § 87 Abtretungsverbot Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carelion an Dritte abtreten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. § 88 Schrift- und Textform (1) Soweit in diesen AGB-Schriftform vorgesehen ist, genügt – sofern gesetzlich zulässig – auch die Textform. (2) Elektronisch übermittelte Erklärungen stehen schriftlichen Erklärungen gleich, soweit gesetzlich zulässig. § 89 Alternative Streitbeilegung (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. (2) Carelion ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. § 90 Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. § 91 Gerichtsstand (1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Carelion. (2) Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. § 92 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. (3) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. § 93 Vertragsänderungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. (2) Individuelle Vereinbarungen zwischen Carelion und dem Kunden gehen diesen AGB vor. § 94 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung bzw. mit ihrer wirksamen Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag in Kraft. Besondere Vertragsbedingungen für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie Missbrauchsprävention § 95 Versorgung gesetzlich Versicherter (1) Die Versorgung gesetzlich versicherter Kunden erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Sozialgesetzbuches sowie der zwischen Carelion und den jeweiligen Kostenträgern bestehenden Versorgungs- und Abrechnungsverträge. (2) Ein Anspruch auf Versorgung besteht nur, soweit: • die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, • ein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse besteht, • die erforderliche Genehmigung vorliegt, sofern diese erforderlich ist, • keine gesetzlichen oder vertraglichen Ausschlussgründe bestehen. (3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bewilligungsentscheidungen des zuständigen Kostenträgers. § 96 Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (1) Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erfolgt die Versorgung auf Grundlage des zwischen dem Kunden und Carelion geschlossenen Vertrages. (2) Die Erstattung durch private Versicherungsunternehmen oder Beihilfestellen richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungs- oder Beihilfebedingungen. (3) Der Kunde bleibt Vertragspartner von Carelion und trägt die Verantwortung für die fristgerechte Begleichung der Rechnungen, soweit keine Direktabrechnung vereinbart wurde. § 97 Leistungsumfang bei Änderungen der Kostenträger (1) Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe, richtet sich der Leistungsumfang künftig nach den neuen gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben. (2) Carelion ist berechtigt, die Versorgung entsprechend anzupassen. § 98 Mitwirkung gegenüber Kostenträgern Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, • Genehmigungen unverzüglich vorzulegen, • Rückfragen der Pflegekasse zu beantworten, • erforderliche Nachweise bereitzustellen, • Änderungen des Versicherungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen, • Leistungsbescheide unverzüglich weiterzuleiten, soweit diese die Versorgung betreffen. § 99 Mehrfachversorgung (1) Der Kunde versichert, dass für denselben Leistungszeitraum keine unzulässige Versorgung durch einen anderen Leistungserbringer erfolgt. (2) Beabsichtigt der Kunde einen Wechsel des Leistungserbringers, hat er Carelion hierüber rechtzeitig zu informieren. (3) Carelion ist berechtigt, zur Vermeidung unzulässiger Doppelabrechnungen entsprechende Prüfungen vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. § 100 Missbrauch der Versorgung Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn • bewusst unrichtige Angaben gemacht werden, • Leistungen mehrfach beantragt werden, • Pflegehilfsmittel unberechtigt weiterverkauft oder gewerblich genutzt werden, • Ansprüche erschlichen werden, • Leistungen trotz Wegfalls der Voraussetzungen weiter in Anspruch genommen werden, • Dritte unberechtigt Leistungen beziehen. § 101 Folgen eines Missbrauchs (1) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, ist Carelion berechtigt, • die Versorgung vorübergehend auszusetzen, • weitere Nachweise anzufordern, • Rückfragen beim Kostenträger zu stellen, • den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen. (2) Gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber zuständigen Behörden oder Kostenträgern bleiben hiervon unberührt. § 102 Dokumentationspflichten (1) Carelion dokumentiert sämtliche vertragsrelevanten Vorgänge entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. (2) Hierzu gehören insbesondere: • Antragseingänge, • Genehmigungen, • Lieferungen, • Reklamationen, • Änderungen, • Einwilligungen, • Kommunikation mit Kostenträgern, • sonstige leistungsrelevante Vorgänge. (3) Die Dokumentation dient insbesondere der Erfüllung gesetzlicher Nachweis-, Qualitäts- und Abrechnungspflichten. § 103 Identitätsprüfung (1) Carelion ist berechtigt, zur Vermeidung von Missbrauch die Identität des Kunden oder eines Vertreters in geeigneter Weise zu überprüfen. (2) Hierfür können insbesondere geeignete Ausweisdokumente oder Vertretungsnachweise verlangt werden, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. § 104 Änderungen gesetzlicher Leistungsansprüche (1) Ändern sich während der Vertragslaufzeit gesetzliche Leistungsansprüche oder Höchstbeträge für Pflegehilfsmittel, gelten diese Änderungen automatisch auch für das Vertragsverhältnis. (2) Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bisherigen Leistungsumfangs besteht insoweit nicht. § 105 Zusammenarbeit mit Vertragspartnern (1) Carelion arbeitet zur Durchführung der Versorgung mit qualifizierten Vertragspartnern zusammen, insbesondere in den Bereichen: • Logistik, • Qualitätsmanagement, • IT-Dienstleistungen, • Abrechnung, • Kundenservice, • Dokumentenmanagement. (2) Die Einschaltung solcher Vertragspartner erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. § 106 Kontinuierliche Verbesserung Carelion ist berechtigt, interne Prozesse, digitale Abläufe, Kommunikationswege und Serviceleistungen fortlaufend weiterzuentwickeln, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen. § 107 Kundenfeedback (1) Carelion ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss oder während der Versorgung um eine Bewertung der Servicequalität zu bitten. (2) Die Teilnahme an Kundenbefragungen erfolgt freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Versorgung oder den Leistungsanspruch des Kunden. § 108 Hinweis auf gesetzliche Änderungen Sollten einzelne Regelungen dieser AGB aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften oder höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam werden oder angepasst werden müssen, gelten bis zur Anpassung die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Digitale Leistungen, Online-Antrag, Kundenportal und elektronische Kommunikation § 109 Geltungsbereich digitaler Leistungen (1) Carelion stellt seinen Kunden ergänzend zur persönlichen Beratung digitale Dienstleistungen zur Verfügung, insbesondere: • Online-Antragstellung, • Kundenportal, • digitale Dokumentenübermittlung, • elektronische Kommunikation, • digitale Statusinformationen, • Änderungsservice, • elektronische Formulare. (2) Ein Anspruch auf bestimmte technische Funktionen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind. § 110 Online-Antrag (1) Der Kunde kann seinen Antrag ganz oder teilweise elektronisch über die von Carelion bereitgestellten Systeme stellen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. (3) Carelion ist berechtigt, unvollständige oder offensichtlich fehlerhafte Anträge bis zur Klärung zurückzustellen. (4) Die elektronische Übermittlung eines Antrags begründet noch keinen Anspruch auf Versorgung oder einen Vertragsschluss. § 111 Elektronische Identifikation und Authentifizierung (1) Carelion ist berechtigt, geeignete Verfahren zur Identitätsfeststellung und Authentifizierung einzusetzen, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Betrugsprävention oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. (2) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten, Identifikationsmerkmale oder Authentifizierungsverfahren vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. § 112 Kundenportal (1) Soweit Carelion ein Kundenportal bereitstellt, kann dieses insbesondere folgende Funktionen umfassen: • Einsicht in Vertragsdaten, • Übersicht über laufende und vergangene Lieferungen, • Änderung der Produktauswahl, • Mitteilung von Adressänderungen, • Hochladen von Dokumenten, • Kommunikation mit dem Kundenservice, • Abruf von Rechnungen und Dokumenten. (2) Der konkrete Funktionsumfang kann jederzeit erweitert, angepasst oder technisch überarbeitet werden, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen. § 113 Zugangsdaten (1) Zugangsdaten zum Kundenportal sind vom Kunden geheim zu halten. (2) Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte Weitergabe oder unzureichende Sicherung seiner Zugangsdaten entstehen. (3) Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff hat der Kunde Carelion unverzüglich zu informieren. § 114 Verfügbarkeit digitaler Systeme (1) Carelion bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der digitalen Systeme. (2) Eine jederzeit störungsfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch insbesondere aufgrund von • Wartungsarbeiten, • Softwareupdates, • Sicherheitsmaßnahmen, • technischen Störungen, • Ausfällen externer Dienstleister, • höherer Gewalt nicht garantiert werden. (3) Vorübergehende Ausfälle begründen keine Schadensersatzansprüche, soweit Carelion hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften haftet. § 115 Elektronische Dokumente (1) Vertragsunterlagen, Rechnungen, Erklärungen, Informationen und sonstige Dokumente können – soweit gesetzlich zulässig – elektronisch bereitgestellt oder übermittelt werden. (2) Elektronische Dokumente stehen Papierdokumenten gleich, soweit keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. § 116 Elektronische Signaturen (1) Carelion kann elektronische Signaturverfahren oder vergleichbare Authentifizierungsverfahren einsetzen. (2) Soweit gesetzlich zulässig, gelten auf diese Weise abgegebene Erklärungen als rechtsverbindlich. § 117 Elektronische Kommunikation (1) Vertragsbezogene Informationen dürfen insbesondere über folgende Kommunikationswege erfolgen: • E-Mail, • Telefon, • SMS, • Kundenportal, • digitale Benachrichtigungen, • Briefpost. (2) Gesetzlich vorgeschriebene Formerfordernisse bleiben unberührt. § 118 Sicherheitsmaßnahmen (1) Carelion setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der digitalen Systeme ein. (2) Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, • die Systeme zu beeinträchtigen, • Sicherheitsmechanismen zu umgehen, • Schadsoftware einzubringen, • unberechtigte Zugriffe vorzunehmen, • oder die Systeme missbräuchlich zu nutzen. § 119 Systemmissbrauch Es ist insbesondere untersagt, • falsche Identitäten zu verwenden, • fremde Zugangsdaten zu nutzen, • automatisierte Zugriffe ohne Zustimmung vorzunehmen, • Schadsoftware einzuschleusen, • Sicherheitslücken auszunutzen, • Daten unbefugt auszulesen oder zu verändern. Carelion ist berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. § 120 Digitale Weiterentwicklung Carelion ist berechtigt, digitale Anwendungen, Benutzeroberflächen, technische Prozesse und Funktionen fortlaufend weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen. § 121 Elektronische Archivierung Soweit gesetzlich zulässig, dürfen vertragsrelevante Dokumente elektronisch archiviert werden. Die Archivierung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Datenschutzvorschriften. § 122 Beweiskraft elektronischer Aufzeichnungen Elektronische Protokolle, Versandnachweise, Log-Dateien, digitale Empfangsbestätigungen und Systemaufzeichnungen dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang als Nachweis für die Durchführung digitaler Prozesse herangezogen werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines abweichenden Geschehensablaufs unbenommen. Compliance, Betrugsprävention, Hinweisgeberschutz und Integrität § 123 Grundsatz der Integrität (1) Carelion verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen, transparenten und integren Geschäftsführung sowie zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften. (2) Sämtliche Geschäftsprozesse werden nach den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz und Nachvollziehbarkeit durchgeführt. § 124 Compliance (1) Carelion unterhält angemessene organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen. (2) Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung von: • Sozialrecht, • Datenschutzrecht, • Medizinprodukterecht, • Wettbewerbsrecht, • Korruptionsprävention, • Geldwäscheprävention (soweit anwendbar), • Verbraucherrecht, • Produktsicherheitsrecht, • steuerrechtlichen Vorschriften. § 125 Betrugsprävention (1) Carelion ist berechtigt, sämtliche zur Vermeidung von Betrug oder missbräuchlicher Leistungsinanspruchnahme erforderlichen Prüfungen vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (2) Hierzu gehören insbesondere: • Plausibilitätsprüfungen, • Identitätsprüfungen, • Abgleich leistungsrelevanter Angaben, • Prüfung von Doppelversorgungen, • Prüfung widersprüchlicher Angaben, • Rückfragen bei zuständigen Kostenträgern. § 126 Verdachtsfälle (1) Bestehen objektive Anhaltspunkte für • Leistungsbetrug, • Urkundenfälschung, • Identitätsmissbrauch, • unberechtigte Mehrfachversorgung, • sonstige erhebliche Pflichtverletzungen, ist Carelion berechtigt, die Bearbeitung bis zur Klärung auszusetzen. (2) Gesetzliche Mitteilungs- oder Anzeigepflichten gegenüber Behörden oder Kostenträgern bleiben unberührt. § 127 Korruptionsprävention (1) Carelion lehnt jede Form unzulässiger Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme ab. (2) Kunden, Angehörige, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Kooperationspartner und sonstige Dritte dürfen durch unzulässige Vorteile weder bevorzugt noch benachteiligt werden. (3) Gesetzlich zulässige Werbegeschenke oder Aufmerksamkeiten von geringem Wert bleiben hiervon unberührt. § 128 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (1) Carelion arbeitet ausschließlich mit Kooperationspartnern zusammen, die die geltenden gesetzlichen Anforderungen einhalten. (2) Kooperationspartner handeln rechtlich selbstständig und nicht als Vertreter von Carelion, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Für Pflichtverletzungen selbstständiger Kooperationspartner haftet Carelion nur nach den gesetzlichen Vorschriften. § 129 Hinweisgeberschutz (1) Hinweise auf Rechtsverstöße, Compliance-Verstöße oder sonstige erhebliche Unregelmäßigkeiten können Carelion über geeignete Kommunikationswege gemeldet werden. (2) Hinweise werden vertraulich behandelt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft. (3) Hinweisgeber dürfen aufgrund einer gutgläubigen Meldung nicht benachteiligt werden. § 130 Datenschutz bei Compliance-Prüfungen Personenbezogene Daten dürfen im Rahmen interner Untersuchungen, Compliance-Prüfungen oder gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet werden, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. § 131 Dokumentation Carelion ist berechtigt und verpflichtet, compliance-relevante Vorgänge sowie gesetzlich vorgeschriebene Nachweise zu dokumentieren und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. § 132 Sanktionen bei Pflichtverletzungen Verstößt der Kunde erheblich gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, ist Carelion – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – berechtigt, • Leistungen vorübergehend auszusetzen, • weitere Nachweise anzufordern, • den Vertrag außerordentlich zu kündigen, • Schadensersatzansprüche geltend zu machen, • unberechtigt erlangte Leistungen zurückzufordern, • erforderliche Mitteilungen an zuständige Kostenträger oder Behörden vorzunehmen, soweit eine gesetzliche Grundlage besteht. § 133 Schutz der Mitarbeiter (1) Mitarbeiter, Außendienstmitarbeiter und sonstige Beauftragte von Carelion sind mit Respekt zu behandeln. (2) Beleidigungen, Bedrohungen, Diskriminierungen, körperliche Übergriffe oder sonstige schwerwiegende Belästigungen können dazu führen, dass Carelion die Kommunikation auf schriftliche Wege beschränkt oder – soweit gesetzlich zulässig – den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. (3) Straf- und zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. § 134 Verbot missbräuchlicher Nutzung Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Carelion ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke in Anspruch zu nehmen. Insbesondere ist es untersagt, • Pflegehilfsmittel gewerblich weiterzuverkaufen, • Leistungen für nicht anspruchsberechtigte Personen zu beziehen, • Leistungen durch falsche Angaben zu erschleichen, • Dokumente oder Nachweise zu fälschen oder zu manipulieren. § 135 Zusammenarbeit mit Behörden Carelion erfüllt gesetzliche Auskunfts-, Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten gegenüber zuständigen Behörden, Gerichten und Kostenträgern im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. § 136 Fortlaufende Überprüfung Carelion überprüft seine internen Prozesse, Compliance-Maßnahmen und Sicherheitsstandards regelmäßig und passt diese bei Bedarf an neue gesetzliche, technische oder organisatorische Anforderungen an.
Beratung, Außendienst, Hausbesuche und Kundenkommunikation § 137 Allgemeine Beratung (1) Carelion bietet Kunden sowie deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuern oder Bevollmächtigten Beratungsleistungen rund um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln an. (2) Die Beratung erfolgt insbesondere: • telefonisch, • per E-Mail, • per Videokommunikation, • schriftlich, • persönlich, • durch Außendienstmitarbeiter, • oder über autorisierte Kooperationspartner. (3) Die Beratung dient ausschließlich der Information über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie der Unterstützung bei der Vertragsdurchführung. Sie ersetzt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. § 138 Außendienst (1) Carelion kann Außendienstmitarbeiter einsetzen, um Kunden vor Ort zu beraten oder bei der Antragstellung zu unterstützen. (2) Außendienstmitarbeiter handeln ausschließlich im Rahmen ihrer Bevollmächtigung. (3) Sie sind insbesondere berechtigt, • Anträge entgegenzunehmen, • Vertragsunterlagen zu erläutern, • Dokumente entgegenzunehmen, • Identitäten zu prüfen, • Einwilligungen einzuholen, • Informationsmaterial auszuhändigen. (4) Medizinische Diagnosen, Leistungszusagen oder verbindliche Entscheidungen über Kostenübernahmen dürfen Außendienstmitarbeiter nicht treffen. § 139 Hausbesuche (1) Hausbesuche erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder auf Wunsch des Kunden. (2) Der Kunde stellt sicher, dass der Zutritt zur angegebenen Anschrift zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist. (3) Carelion behält sich vor, Hausbesuche aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder unvorhersehbaren Ereignissen. § 140 Mitwirkung des Kunden bei Hausbesuchen Der Kunde verpflichtet sich, • die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, • wahrheitsgemäße Angaben zu machen, • die Identitätsprüfung zu ermöglichen, • auf wesentliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse hinzuweisen. § 141 Terminabsagen (1) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll dieser möglichst frühzeitig abgesagt werden. (2) Eine verspätete Terminabsage führt für Verbraucher grundsätzlich nicht zu einer Kostenpflicht, sofern keine gesonderte kostenpflichtige Individualvereinbarung getroffen wurde. § 142 Vertretung durch Angehörige (1) Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte können an Beratungsgesprächen teilnehmen oder diese für den Kunden führen, sofern sie hierzu berechtigt sind. (2) Carelion ist berechtigt, entsprechende Vertretungsnachweise anzufordern. § 143 Dokumentation von Beratungsgesprächen (1) Carelion dokumentiert Beratungsgespräche, soweit dies • gesetzlich vorgeschrieben, • zur Vertragserfüllung erforderlich, • oder zur Qualitätssicherung notwendig ist. (2) Die Dokumentation kann insbesondere Folgendes umfassen: • Datum und Uhrzeit, • Art der Beratung, • wesentliche Gesprächsinhalte, • vereinbarte Maßnahmen, • übergebene Unterlagen. § 144 Informationspflichten Der Kunde verpflichtet sich, Carelion unverzüglich über Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Versorgung wesentlich sind, insbesondere: • Änderung des Pflegegrades, • Wechsel der Pflegekasse, • stationäre Aufnahme, • Wegfall der häuslichen Pflege, • Tod des Leistungsberechtigten, • Wechsel des Leistungserbringers, • Änderungen der Kontaktdaten. § 145 Kundenkommunikation (1) Carelion informiert den Kunden regelmäßig über den Stand der Vertragsdurchführung, soweit dies erforderlich ist. (2) Informationen können insbesondere erfolgen über: • Liefertermine, • Genehmigungen, • Rückfragen, • Reklamationen, • Änderungen, • gesetzliche Hinweise. § 146 Informationsmaterial Carelion darf dem Kunden Informationsmaterial zu seinen Leistungen sowie zu gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zur Verfügung stellen. Soweit gesetzlich erforderlich oder der Kunde widersprochen hat, erfolgt keine werbliche Ansprache ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung. § 147 Kundenzufriedenheit Zur Verbesserung der Servicequalität kann Carelion den Kunden freiwillig um Rückmeldungen oder Bewertungen bitten. Die Teilnahme hieran ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Versorgung oder den Vertragsbestand. § 148 Beschwerden (1) Beschwerden können telefonisch, schriftlich oder elektronisch an Carelion gerichtet werden. (2) Carelion bemüht sich, berechtigte Beschwerden zeitnah zu prüfen und zu bearbeiten. (3) Die Einreichung einer Beschwerde berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht. § 149 Barrierefreie Kommunikation Soweit technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbar, bemüht sich Carelion um eine möglichst barrierearme Kommunikation mit seinen Kunden. Hierzu können insbesondere leicht verständliche Informationen oder alternative Kommunikationswege angeboten werden. § 150 Schlussbestimmung dieses Kapitels Die Regelungen dieses Kapitels ergänzen die übrigen Bestimmungen dieser AGB. Gesetzliche Beratungs-, Informations- und Aufklärungspflichten bleiben unberührt. Begriffsbestimmungen (Definitionen) Zur besseren Verständlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die nachfolgenden Begriffsbestimmungen: § 151 Carelion „Carelion“ bezeichnet die Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) als Vertragspartner des Kunden. § 152 Kunde Kunde ist jede natürliche Person, die mit Carelion einen Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abschließt oder einen entsprechenden Antrag stellt. Soweit der Vertrag durch einen gesetzlichen Betreuer, Bevollmächtigten oder sonstigen Vertreter abgeschlossen wird, gilt dieser im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis ebenfalls als handelnde Person. § 153 Leistungsberechtigter Leistungsberechtigter ist die Person, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln erfüllt und für die die Versorgung erfolgt. § 154 Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel im Sinne dieser AGB sind insbesondere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI in der jeweils geltenden gesetzlichen Fassung. Hierzu zählen insbesondere: • Einmalhandschuhe • Flächendesinfektionsmittel • Händedesinfektionsmittel • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch • Schutzschürzen • Mundschutz • Fingerlinge • sowie weitere gesetzlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel. § 155 Pflegebox Die Pflegebox ist die monatliche Zusammenstellung der vom Kunden ausgewählten und genehmigten Pflegehilfsmittel. § 156 Kostenträger Kostenträger sind insbesondere: • gesetzliche Pflegekassen, • gesetzliche Krankenkassen, • private Pflegeversicherungen, • private Krankenversicherungen, • Beihilfestellen, • sonstige gesetzlich oder vertraglich verpflichtete Leistungsträger. § 157 Vertrag Vertrag ist das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Carelion und dem Kunden. Hierzu gehören insbesondere: • Antrag, • Genehmigung, • Einwilligungen, • Datenschutzhinweise, • Schweigepflichtentbindungen, • Widerrufsbelehrung, • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, • sonstige Vertragsunterlagen. § 158 Gesundheitsdaten Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 15 und Art. 9 DSGVO, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand oder die pflegerische Situation einer Person zulassen. § 159 Bevollmächtigte Bevollmächtigte sind Personen, die aufgrund einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vollmacht berechtigt sind, den Kunden gegenüber Carelion zu vertreten. § 160 Textform Textform richtet sich nach § 126b BGB. Hierzu gehören insbesondere: • E-Mail, • digitale Formulare, • elektronische Dokumente, • sonstige dauerhafte Datenträger. § 161 Schriftform Schriftform richtet sich nach § 126 BGB. § 162 Werktage Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Carelion. § 163 Höhere Gewalt Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereiches von Carelion liegende Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. § 164 Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB. § 165 Unternehmer Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 BGB. § 166 Digitale Kommunikation Digitale Kommunikation umfasst sämtliche elektronische Kommunikationswege zwischen Carelion und dem Kunden. § 167 Außendienst Außendienstmitarbeiter sind von Carelion beauftragte Personen, die Kunden beraten oder Anträge entgegennehmen. § 168 Kooperationspartner Kooperationspartner sind rechtlich selbständige Unternehmen oder Einrichtungen, mit denen Carelion zur Unterstützung der Versorgung zusammenarbeitet. § 169 Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen sind Personen oder Unternehmen, deren sich Carelion zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient. § 170 Schlussbestimmung Soweit Begriffe in diesen AGB gesetzlich definiert sind, gelten die jeweiligen gesetzlichen Definitionen ergänzend. Anlagen zum Vertragswerk Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertragswerks und werden dem Kunden – soweit jeweils einschlägig – vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Anlage 1 – Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. – bei Warenlieferungen – ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde Carelion mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 355 ff. BGB. Anlage 2 – Datenschutzhinweis Die vollständigen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind jederzeit abrufbar unter: https://carelion-pflegebox.de/datenschutz Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil der AGB, sondern eine eigenständige datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO. Anlage 3 – Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten Ich willige ausdrücklich ein, dass die Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) die für die Durchführung meines Versorgungsvertrages erforderlichen Gesundheitsdaten verarbeitet. Die Verarbeitung umfasst insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung der Daten an die für die Versorgung erforderlichen Stellen, insbesondere Pflegekassen, Krankenkassen, Abrechnungsdienstleister sowie beauftragte Dienstleister, soweit dies zur Durchführung der Versorgung erforderlich ist. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Ein Widerruf kann dazu führen, dass eine Durchführung der Versorgung ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist. Anlage 4 – Schweigepflichtentbindung Ich entbinde hiermit – soweit zur Durchführung meines Versorgungsvertrages erforderlich – meine Pflegekasse, Krankenkasse, private Pflegeversicherung, private Krankenversicherung, Beihilfestelle, behandelnde Ärzte, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie sonstige an meiner Versorgung beteiligte Stellen gegenüber der Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) von ihrer Schweigepflicht. Die Entbindung gilt ausschließlich für Informationen, die für: • die Antragstellung, • die Leistungsprüfung, • die Kostenübernahme, • die Versorgung, • die Abrechnung, • Rückfragen der Kostenträger, • gesetzliche Nachweispflichten erforderlich sind. Die Schweigepflichtentbindung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Anlage 5 – Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
---------------------------------------- An: Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt) Vilbeler Landstraße 203 60388 Frankfurt am Main E-Mail: info@carelion-pflegebox.de ----------------------------------------
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung bzw. den Kauf der folgenden Waren: Bestellt am: Erhalten am: Name des Verbrauchers: Versichertennummer: Anschrift: Datum: Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) ----------------------------------------- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Carelion Pflegebox UG (haftungsbeschränkt)
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Hinweise & Fußnoten: *Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen
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