Die Basis fĂĽr Ihre Leistungen
Der Pflegegrad bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Je höher der Grad (1 bis 5), desto mehr Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten Sie.
Grad 1: Geringe Beeinträchtigung
(12,5 - 27 Punkte)
Grad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
(27 - 47,5 Punkte)
Grad 3: Schwere Beeinträchtigung
(47,5 - 70 Punkte)
Grad 4: Schwerste Beeinträchtigung
(70 - 90 Punkte)
Grad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
(90 - 100 Punkte)
Ăśbersicht der Pflegeleistungen in Deutschland
Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Pflegegrad 1
Vorraussetzungen:
- Alltagsaktivitäten sind nur geringfügig eingeschränkt.
- Ein Gutachten, z. B. durch den Medizinischen Dienst, bewertet Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, u. a. Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
- Pflegegrad 1 wird bei einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27 im Begutachtungsverfahren vergeben.
- Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
(Geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2
Vorraussetzungen:
- Deutliche Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
- Bewertung der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
- Punktzahl im Gutachten: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Antrag formlos bei der Pflegekasse möglich
(Erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3
Vorraussetzungen:
- Deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag
- Begutachtung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
- Punktzahl im Gutachten: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse
(Schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4
Vorraussetzungen:
- Schwerste Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
- Bewertung durch ein Gutachten in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
- Punktzahl: 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren
- Antrag: formlos bei der Pflegekasse möglich
(Schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5
Vorraussetzungen:
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit zusätzlichen Anforderungen an die Pflege
- Bewertung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
- Punktzahl im Begutachtungsverfahren: ab 90 Punkten (max. 100)
- Ausnahmen sind bei besonderen Bedarfslagen möglich
- Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse
(Härtefall)